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green barUnterhaltungseffekt (bei Feuerzeugen)


Feuerzeuge mit einem Unterhaltungseffekt dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. Beispiele für Unterhaltungseffekt sind:

  • Cartoonfiguren
  • Spielzeuge
  • Schusswaffen
  • Uhren
  • Telefone
  • Musikinstrumenten
  • Fahrzeuge
  • menschlicher Körper oder dessen Teile
  • Tiere
  • Nahrungsmittel
  • Getränke
  • Melodien abspielend
  • mit Lichteffekt
  • bewegte Gegenstände
  • unterhaltende (Schrift-)Züge
  • etc.
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