




Das ivm Zertifizierungssystem
1. Gültigkeitsbereich
Das Zertifizierungssystem des ivm bezieht sich auf die Bestätigung der Konformität einschließlich der Produktzertifizierung entsprechend:
Das Zertifizierungssystem des ivm bezieht sich auf die Bestätigung der Konformität einschließlich der Produktzertifizierung entsprechend:
- ISO 8317 (2003)
- EN 862 (2005)
- EN 14375 (2003)
- EN 13869 (2011)
- US 16 CFR § 1700.20 (PPPA)
- US 16 CFR § 1210
- AS 1928-2007
- AS 5014-2010
- AS 5808-2009
- CAN/CSA-Z76.1-06 (R2011)
- CAN/CSA-Z76.2-00 (R2010)
- AS/NZS 4867.2:2002
- DIN 15945 (2011-06) - Leichtes Öffnen von Verpackungen
- allen entsprechenden nationalen Bestimmungen der europäischen Staaten
Details zu den Normen finden Sie hier.
2. Bestandteile des Zertifizierungssystems
Das System umfasst die Beratung der Kunden über den Ablauf der Prüfungen, den Antrag der Kunden, den Vertrag, die Prüfungen, die Zertifizierung sowie die regelmäßige Überwachung zum Schutz von Kindern und Unternehmen.
3. Geltungsdauer
Im Rahmen des Zertifizierungssystems des ivm gelten Zertifikat und Nutzungsrechte so lange, bis Änderungen bei dem betreffenden Produkt oder der zu Grunde liegenden Norm eintreten und die jährlichen Audits keine anderen Ergebnisse erbringen.
4. Regelmäßige Überwachung
Die Zertifikatsinhaber verpflichten sich, die Parameter des zertifizierten Gegenstands sicherzustellen und regelmäßig zu überprüfen. Jährliche Kontrollen durch das ivm als Teil des Zertifizierungssystems sichern die Einhaltung der Spezifikation.
5. Erweiterung der Zertifizierung
Sollen an dem zertifizierten Produkt Änderungen, gleich welcher Art, vorgenommen werden, kann das Zertifikat erweitert werden.
6. Ende der Zertifizierung
Wenn die Voraussetzungen für die Zertifizierung entfallen, wird das Verfahren zum Entzug der Zertifizierung eingeleitet.
7. Beschwerden
Der Kunde verpflichtet sich, jede Beanstandung oder Beschwerde bezüglich der Kindersicherheit von dritter Seite, von der er Kenntnis erhält, dem ivm mitzuteilen und im Falle der Berechtigung geeignete Schritte zur Beseitigung einzuleiten.
8. Beirat als Lenkungsgremium und Beschwerdestelle
Das ivm hat als Lenkungsgremium einen unabhängigen Beirat eingerichtet, der aus Vertretern der Industrie (Rechtsanwalt Hartmut Ritter, Braunschweig) und von Verbraucherschutzorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz und Kinderschutzbund) besteht. An dieses Gremium kann sich jeder wenden, der Kritik äußern möchte. Im Streitfall dient der Beirat als außergerichtliche Schlichtungsstelle. Zum Einschalten des Beirates ist ein formloser Antrag beim ivm ausreichend. Der Rechtsweg ist dadurch nicht ausgeschlossen.
Regeln für die Zertifizierung kindergesicherter Verpackungen
2. Bestandteile des Zertifizierungssystems
Das System umfasst die Beratung der Kunden über den Ablauf der Prüfungen, den Antrag der Kunden, den Vertrag, die Prüfungen, die Zertifizierung sowie die regelmäßige Überwachung zum Schutz von Kindern und Unternehmen.
3. Geltungsdauer
Im Rahmen des Zertifizierungssystems des ivm gelten Zertifikat und Nutzungsrechte so lange, bis Änderungen bei dem betreffenden Produkt oder der zu Grunde liegenden Norm eintreten und die jährlichen Audits keine anderen Ergebnisse erbringen.
4. Regelmäßige Überwachung
Die Zertifikatsinhaber verpflichten sich, die Parameter des zertifizierten Gegenstands sicherzustellen und regelmäßig zu überprüfen. Jährliche Kontrollen durch das ivm als Teil des Zertifizierungssystems sichern die Einhaltung der Spezifikation.
5. Erweiterung der Zertifizierung
Sollen an dem zertifizierten Produkt Änderungen, gleich welcher Art, vorgenommen werden, kann das Zertifikat erweitert werden.
6. Ende der Zertifizierung
Wenn die Voraussetzungen für die Zertifizierung entfallen, wird das Verfahren zum Entzug der Zertifizierung eingeleitet.
7. Beschwerden
Der Kunde verpflichtet sich, jede Beanstandung oder Beschwerde bezüglich der Kindersicherheit von dritter Seite, von der er Kenntnis erhält, dem ivm mitzuteilen und im Falle der Berechtigung geeignete Schritte zur Beseitigung einzuleiten.
8. Beirat als Lenkungsgremium und Beschwerdestelle
Das ivm hat als Lenkungsgremium einen unabhängigen Beirat eingerichtet, der aus Vertretern der Industrie (Rechtsanwalt Hartmut Ritter, Braunschweig) und von Verbraucherschutzorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz und Kinderschutzbund) besteht. An dieses Gremium kann sich jeder wenden, der Kritik äußern möchte. Im Streitfall dient der Beirat als außergerichtliche Schlichtungsstelle. Zum Einschalten des Beirates ist ein formloser Antrag beim ivm ausreichend. Der Rechtsweg ist dadurch nicht ausgeschlossen.
Regeln für die Zertifizierung kindergesicherter Verpackungen