ivmInstitut VerpackungsMarktforschungDAP-ZE-3156.00
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green barRegeln für die Zertifizierung kindergesicherter Verpackungen


Als neutrale Zertifizierungsstelle stellt das ivm seine Dienste ohne Unterschied allen Herstellern, Anbietern und/oder Verarbeitern oder Nutzern von kindergesicherten Verpackungen oder Teilen solcher Verpackungen sowie den Unternehmen, die mit diesen Verpackungen Handel betreiben, zu gleichen Bedingungen zur Verfügung.

Bei den Gutachten auf Kindersicherheit stehen die Sicherheit von Leib und Leben von Kleinkindern im Vordergrund unseres Denkens.

Gleichzeitig jedoch trägt der Nachweis der Eignung von Verpackungen nach den Vorschriften der Normen dazu bei, dass unsere Kunden vor ungerechtfertigten Ansprüchen geschützt werden, auch wenn durch die Zertifizierung von Verpackungen die Produzentenhaftung nicht außer Kraft gesetzt wird.
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