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green barGesetzliche Grundlagen
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Aufgrund der gesundheitsgefährdenden Wirkung sowie anderer gefährlicher Eigenschaften von Haushaltsprodukten und Medikamenten wurden nationale und internationale Gesetze erlassen, die den Einsatz von kindergesicherten Verpackungen verbindlich regeln. Diese Bestimmungen legen fest, welche Produkte mit welchen gefährlichen Eigenschaften oder Inhaltsstoffen in kindergesicherten Verpackungen in Verkehr gebracht werden müssen. Weiterhin schreiben die Gesetze vor, welche Normen die Verpackungen erfüllen müssen, um als kindergesichert im Sinne des Gesetzgebers zu gelten und wer zur Bestätigung der Übereinstimmung mit den geforderten Normen berechtigt ist.
 
Die gesetzlichen Grundlagen für die kindergesicherte Verpackung von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen liefern auf europäischer Ebene die EU-Richtlinien 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie) und 1967/548/EWG. In Deutschland überführt die Gefahrstoffverordnung die EU-Bestimmungen in die nationale Gesetzgebung. Medizinalprodukte müssen in Deutschland kindergesichert verpackt sein, wenn deren Inhaltsstoffe unter die entsprechenden Auflagen nach  § 28 des Arzneimittelgesetzes fallen.
 
In den USA sind die gesetzlichen Grundlagen in US 16 CFR § 1700 festgelegt und betreffen gefährliche chemisch-technische sowie pharmazeutische Produkte. US 16 CFR § 1700 besagt, dass gefährliche Haushaltsprodukte und fast alle verschreibungspflichtigen Medikamente in den USA nur in kindergesicherten Verpackungen in der Verkehr gebracht werden dürfen.

Sind gefährliche Stoffe, Zubereitungen oder Medizinalprodukte durch die Regelung der Gesetze kindergesichert zu verpacken, muss die Konformität der Verpackung mit der zugehörigen Norm durch ein Zertifikat nachgewiesen werden. Erteilt wird ein solches Zertifikat allein durch ein nach DIN EN 45011 akkreditiertes Institut.
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